Wenn ein Auftragnehmer für einen Auftraggeber eine Leistung erbringen soll, ist es empfehlenswert, dies schriftlich zu vereinbaren. Mit einem Dienstvertrag verspricht der Auftragnehmer eine Handlung, mit einem Werkvertrag die Herstellung eines Ergebnisses. Der Auftraggeber verspricht dafür eine Vergütung.
Im Folgenden finden Sie eine Checkliste, was sinnvollerweise Bestandteil eines Dienst- oder Werkvertrages ist:
Grundsätzliches
- Vertragsart (Werkvertrag/Dienstvertrag)
- Vertragsparteien
- Gegenstand des Vertrags
- Art der Tätigkeit
- Leistungsbeschreibung, Art und Umfang der Leistung
- Vertragsbestandteile (z. B. AGB)
- Einsatz von Subunternehmern/Erfüllungsgehilfen
Vergütung
- Vergütung, Honorar
- Zahlungsziel, -art, -fristen, Skonti
- Zahlungszyklus
- Vorauszahlungen
- Spesen und Reisekosten
- Sonstiger Auslagenersatz
Rechte
- Urheberrechte und Nutzungsrechte
- Patent- und Markenrechte
- Telekommunikationsgeheimnis
- Geheimhaltung
- Datenschutz
- Kundenschutz
- Wettbewerbsverbot
- Haftung
Zusammenarbeit und Termine
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Zeitplan, Meilensteine, Liefertermin
- Auftragserfüllung
- Abnahme der Arbeiten (nur Werkvertrag)
- Mängel und Nachbesserung
- Umgang mit Auftragserweiterungen
Arbeitsergebnisse
- Verwendung der Ergebnisse als Arbeitsproben
- Nennung des Kunden als Referenz
Beendigung
- Vertragsdauer und Gültigkeit
- Kündigung
- Aufhebung
Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Besondere Vereinbarungen (z. B. Vereinbarung der Schriftform)
- Salvatorische Klausel
Während der Auftrag andauert, ist es ratsam, Termine und Lieferungen sowie Änderungen und Erweiterungen der Aufgabe schriftlich festzuhalten und ggf. bestätigen zu lassen.

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